Die Städte Bergisch Gladbach und Rösrath erhalten vom Land Nordrhein-Westfalen finanzielle Unterstützung in Höhe von rund 5,37 Millionen Euro. Insgesamt hat das Land allen nordrhein-westfälischen Kommunen eine Milliarde Euro als Ausgleichszahlung für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zugesagt. Dieser Belastungsausgleich Jugendhilfe wird den örtlichen Trägern bereitgestellt, um den Ausbau und den Betrieb von U3-Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege zu erstatten. Diese Mittel ergänzen bereits geleistete oder geplante Zahlungen des Landes für den Zeitraum von August 2021 bis Juli 2026.
Dazu erklärt der direkt gewählte CDU-Landtagsabgeordnete für Bergisch Gladbach und Rösrath, Martin Lucke:
„In Zeiten knapper Kassen ist es besonders wichtig, die richtigen Prioritäten zu setzen. Kinder, Familien und Bildung stehen für uns an erster Stelle. Mit den bereitgestellten Mitteln sichert die schwarz-grüne Landesregierung nicht nur den laufenden Betrieb der U3-Betreuung in Bergisch Gladbach und Rösrath, sondern ermöglicht auch den dringend benötigten Ausbau der Angebote. Dies ist ein starkes Signal an die Familien vor Ort: Wir stehen an eurer Seite.“
Für das Jahr 2024 erhält das Jugendamt Bergisch Gladbach rund 3,59 Millionen Euro, für 2025 sind weitere 761.000 Euro vorgesehen. Die Stadt Rösrath erhält im Jahr 2024 knapp 841.000 Euro und 2025 weitere 178.000 Euro.
Die Verhandlungen über den Belastungsausgleich zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden waren komplex und langwierig. Um den Jugendämtern dennoch zeitnah finanzielle Planungssicherheit zu geben, hat das Land Nordrhein-Westfalen beschlossen, die Zahlungen bereits jetzt an die Kommunen zu leisten – auch wenn die endgültige Einigung noch aussteht.
„Mit dieser finanziellen Unterstützung trägt das Land Nordrhein-Westfalen maßgeblich dazu bei, die frühkindliche Bildung und Betreuung in der Region zu stärken und Familien in Bergisch Gladbach und Rösrath zu entlasten“, so Martin Lucke weiter.
Hintergrund: Das Land Nordrhein-Westfalen muss den Jugendämtern als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Ausgaben für die Bereitstellung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagesbetreuung erstatten. Hierzu überprüft das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration alle fünf Jahre den Belastungsausgleich Jugendhilfe und passt ihn – falls erforderlich – an.
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