Sicherheit

Sichere Heimat - sichere Zukunft

Ich arbeite im Landtag für eine Heimat, in der die Bürger gut und gerne leben. Ein wichtiger Bestandteil dessen ist die Sicherheit der Einwohner. Nur wer sich auf den Straßen und in den eigenen vier Wänden sicher fühlt, kann auch gut leben.

Dabei sind die Polizei und die Blaulichtfamilie von elementarer Bedeutung. Die Beamten stehen in erster Reihe, riskieren teilweise ihr Leben, um die Bevölkerung zu schützen. Deswegen verdienen sie politische Unterstützung und die bestmögliche Ausstattung.

Zu einem sicheren Rechtsstaat gehören aber auch die Juristen, sei es als Staatsanwalt oder als Richter. Viele exzellente Köpfe, die Tag für Tag dafür sorgen, dass Willkür keine Chance in unserem Land hat.

Hinzu kommen die Mitarbeiter in der Justiz, die die Juristen in den Gerichten bestmöglich unterstützen und in den Justizvollzuganstalten über die Menschen wachen, vor denen unsere Gesellschaft geschützt werden soll.

Allen Mitarbeitern im Bereich der Gefahrenabwehr sind wir verpflichtet, sie bei ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen. Vor allem aber sind wir den Bürgern verpflichtet, sie mit unseren Entscheidungen bestmöglich zu beschützen. Und das tun wir:

Bei der Polizei:

Ich freue mich, dass mein Wahlkreisnachbar, unser Innenminister, Herbert Reul seit seinem Amtsbeginn 2017 viel erreicht hat, auch für Bergisch Gladbach und Rösrath. So wurden die Planstellen bei der Kreispolizeibehörde von 2021 zu 2024 um 15 auf 372 gesteigert. Das steigert ganz konkret die Sicherheit in unserer Heimat, aber auch in ganz Nordrhein-Westfalen.

So haben wir den Etat des Inneren von 5,4 Milliarden Euro im Jahr 2017 auf 7,4 Milliarden Euro im Jahr 2025 gesteigert und aktuell mit 3.000 Polizeianwärtern die höchste Einstellungszahl in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das bleibt nicht ohne Auswirkungen: 2023 haben wir die beste Aufklärungsquote der vergangenen 60 Jahre erreicht. Dennoch zeigen uns auch die aktuellen Zahlen aus dem aktuellen Kriminalitätsbericht, dass die Kriminalität nicht ruht. Deswegen bleiben wir konsequent daran, die Polizei mit stärkerer Ausstattung und mehr Befugnissen zu stärken. Damit die Bürger in Nordrhein-Westfalen gut und sicher leben können.

Bei der Feuerwehr:

Im Bereich der Feuerwehren sind wir in besonderem Maße auf die Ehrenamtler angewiesen. Vor allem in Städten ohne Berufsfeuerwehr sorgen sie für Sicherheit der Menschen und das ohne Geld in der Freizeit. Eine Aufgabe, die nicht hoch genug einzuordnen ist.

In der Justiz:

Zu einem starken Rechtsstaat gehört nicht nur die Ermittlungsarbeit bei der Polizei, sondern auch die der Juristen in den Staatsanwaltschaften und bei den Gerichten. Hinzu kommen die Justizbediensteten in den Gerichten, den Staatsanwaltschaften sowie den Haftanstalten. Als Mitglied im Rechtsausschuss setze ich mich dafür ein, dass unsere exzellenten Mitarbeiter mit adäquaten Sachmitteln ausgestattet sind.

Deswegen haben wir auch den Justizetat in den vergangenen Jahren kontinuierlich auf 5,5 Milliarden Euro für das Jahr 2025 gesteigert. Mit der Schaffung von 40 weiteren Stellen bei den Staatsanwaltschaften stärken wir die Strafverfolgung in Nordrhein-Westfalen. Und mit dem flächendeckenden Einsatz der E-Akte digitalisieren wir die Arbeit der Gerichte und steigern die Effizienz unserer Justiz.

In der juristischen Ausbildung:

Auch die Ausbildung der Juristen ist Landessache. Bevor die Juristen in der Justiz handeln können, müssen sie durch ein schweres Studium, an dem nicht wenige scheitern. Und das, obwohl wir dringend junge und qualifizierte Kräfte brauchen.

Schuld an der Misere sind oftmals nicht die jungen Leute, sondern der große Druck, der in der juristischen Ausbildung vorherrscht. Damit dieser Druck ein wenig von den Schultern der Studenten genommen wird und die Sorge, nach etlichen Jahren des Studiums ohne Abschluss dazustehen, die Potenziale der jungen Menschen nicht lähmt, haben wir in Nordrhein-Westfalen den juristischen Bachelor eingeführt.

Darüber hinaus können all diejenigen, die die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erlangt und die universitäre Schwerpunktprüfung bestanden haben, wobei eine der Voraussetzungen nach dem 31. März 2017 erworben sein muss, auf Antrag rückwirkend einen Bachelorgrad erwerben.