
Bei all den Herausforderungen der aktuellen Zeit gibt es auch gute Nachrichten. Denn die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen können im kommenden Jahr wohl erneut mit Rekordzuweisungen vom Land rechnen. Das Heimat- und Kommunalministerium hat jetzt die vorläufige Berechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2023 veröffentlicht. Gemäß den durch die Landesregierung beschlossenen Eckpunkten fließen insgesamt mehr als 15 Milliarden Euro in die NRW-Kommunen und somit noch einmal rund 1,3 Milliarden Euro mehr als im bisherigen Rekordjahr 2022. Laut der Arbeitskreis-Rechnung, die Grundlage für die Haushaltsplanung ist, erhält Bergisch Gladbach im kommenden Jahr 67,219 Millionen Euro vom Land NRW, Rösrath erhält 9,527 Millionen Euro. Dazu erklärt der direkt gewählte Landtagsabgeordnete Martin Lucke:
„Gerade in unsicheren Zeiten ist ein solider kommunaler Haushalt unerlässlich, um den Menschen in unserem Land weiterhin eine sichere und gute Heimat zu garantieren. Unser Ziel ist es, den Städten und Gemeinden Planungssicherheit zu geben, die Grundlage für die Lebensqualität von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort ist. In Zeiten steigender Preise und knapper Kassen ist es ein wichtiges Signal ins Land, dass die Kommunen insgesamt mit Rekordzuweisungen rechnen dürfen und können. Deswegen freue ich mich sehr, dass sich aus der Arbeitskreis-Rechnung ergibt, dass sowohl Bergisch Gladbach als auch Rösrath starke Zuwächse verzeichnen können. Für Bergisch Gladbach bedeutet die Zuweisung von 67,219 Millionen Euro ein Plus von knapp 20 Prozent und in Zahlen über 11 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Rösrath profitiert ebenfalls mit einem Plus von 7,3 Prozent, was circa 650.000 Euro mehr als im Vorjahr bedeutet. Die Klima- und Forstpauschale kommt dabei noch hinzu.
Insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Kosten auch für die Kommunen ist dies ein starkes Zeichen speziell an Bergisch Gladbach und Rösrath, die im Gegensatz zu anderen Kommunen im Kreis und im Land stark profitieren.“
Hintergrund: Die von der Landesregierung beschlossenen Eckpunkte für das GFG 2023 basieren auf der aktuellen Steuerschätzung, die tatsächliche Referenzperiode endet erst am 30. September. Die Arbeitskreis-Rechnung ist daher eine vorläufige, damit die Kommunen in die Haushaltsplanung einsteigen können. Das GFG wird jetzt zur Beratung und Beschlussfassung in den Landtag eingebracht.
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