Ob Schulen modernisiert, Straßen instand gesetzt, Sportstätten erhalten oder Angebote für Familien und Vereine gesichert werden können, hängt entscheidend davon ab, ob Städte und Gemeinden finanziell handlungsfähig sind. Genau hier setzt die schwarz-grüne Landesregierung an: Mit den Eckpunkten für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 soll der kommunale Verbundsatz von derzeit 23 auf 23,5 Prozent steigen. Damit erhalten die Städte, Gemeinden und Kreise künftig einen größeren Anteil an den Steuereinnahmen des Landes.
Dazu erklärt der direkt gewählte Landtagsabgeordnete für Bergisch Gladbach und Rösrath sowie kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Martin Lucke:
„Die Erhöhung des kommunalen Verbundsatzes ist eine echte kommunalpolitische Zäsur. In den 1980er-Jahren wurde der Anteil der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes unter SPD-geführten Landesregierungen schrittweise auf 23 Prozent abgesenkt. Über Jahrzehnte blieb dieser Wert unangetastet. Keine der nachfolgenden SPD-geführten Landesregierungen hat diese Kürzung zurückgenommen. Schwarz-Grün ist nun die erste Landesregierung, die den Verbundsatz wieder anhebt.
Ein halber Prozentpunkt mag zunächst überschaubar erscheinen. Für die kommunale Familie bedeutet die Erhöhung voraussichtlich jedoch rund 360 Millionen Euro zusätzlich – und zwar nicht als einmaliges Förderprogramm, sondern dauerhaft und strukturell. Das schafft mehr Planungssicherheit und ermöglicht es den Kommunen, vor Ort eigene Prioritäten zu setzen.
Auch für Bergisch Gladbach und Rösrath ist diese Entscheidung von großer Bedeutung. Denn kommunale Handlungsfähigkeit zeigt sich nicht auf dem Papier, sondern ganz konkret vor Ort: daran, ob notwendige Investitionen angegangen, wichtige Angebote gesichert und eigene Schwerpunkte gesetzt werden können. Wer starke Städte und Gemeinden will, muss ihnen dafür auch die finanziellen Spielräume geben.
Die Anhebung ist deshalb weit mehr als eine finanztechnische Anpassung. Sie ist ein klares Bekenntnis zur kommunalen Selbstverwaltung und zur Gestaltungskraft unserer Städte und Gemeinden. Nach der Lösung der kommunalen Altschulden und dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur folgt damit der nächste wichtige Baustein zur Stärkung unserer Kommunen. Wir schlagen ein neues Kapitel in der Partnerschaft zwischen Land und kommunaler Ebene auf.
Zugleich bleibt der Bund gefordert. Vor allem die stark steigenden Sozialausgaben bringen viele Kommunalhaushalte an ihre Belastungsgrenze – und vielfach darüber hinaus. Die Kommunen dürfen nicht länger auf den Kosten politischer Entscheidungen sitzen bleiben. Hier braucht es dringend tragfähige strukturelle Reformen.“

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