Mehr Zeit für Engagement: NRW schafft bessere Bedingungen für Vereine

Pressemitteilung

Das Ehrenamt in Nordrhein-Westfalen bekommt spürbar mehr Rückenwind: Ab 2026 treten umfassende Vereinfachungen im Gemeinnützigkeitsrecht in Kraft, die Bürokratie abbauen und Vereinen deutlich mehr finanziellen wie organisatorischen Spielraum geben. Ziel ist es, Vereine vor Ort zu stärken, Planungssicherheit zu verbessern und ehrenamtliches Engagement attraktiver zu machen. Dazu erklärt der direktgewählte CDU-Landtagsabgeordnete für Bergisch Gladbach und Rösrath, Martin Lucke: „Für unsere Vereine in Bergisch Gladbach und Rösrath sind das spürbare Entlastungen. Weniger Bürokratie, mehr steuerliche Flexibilität und eine bessere Anerkennung des Ehrenamts – das stärkt das Rückgrat unserer Gemeinschaft.“
Im Mittelpunkt der Reformen stehen vor allem Erleichterungen bei Finanzen und Verwaltung. So wird die Freigrenze für die zeitnahe Mittelverwendung von 45.000 auf 100.000 Euro angehoben. Vereine mit Einnahmen bis zu dieser Höhe sind künftig von der Pflicht befreit, Mittel kurzfristig einsetzen zu müssen – das reduziert den Verwaltungsaufwand und erleichtert die langfristige Planung. Gleichzeitig steigt die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Körperschaften auf 50.000 Euro, wodurch viele Vereine künftig keine Körperschaft- oder Gewerbesteuer mehr zahlen müssen. Lucke betont: „Die Anhebung der Freigrenze bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer ist für viele unserer Vereine vor Ort ein echter Gewinn. Sie können ihre Mittel flexibler einsetzen, langfristiger planen und mehr Projekte umsetzen, ohne durch Steuerpflichten belastet zu werden.“
Auch im Bereich Nachhaltigkeit werden Vereine gezielt unterstützt. Künftig können sie unbegrenzt Mittel für den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen einsetzen – etwa auf Vereinsheimen, Sport- oder Reithallen. Investitionen, laufender Betrieb und auch unvermeidbare Verluste gefährden die Gemeinnützigkeit dabei nicht. Zudem wird das persönliche Engagement stärker anerkannt: Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro. Damit kann ehrenamtliches Engagement künftig besser anerkannt und steuerfrei vergütet werden – insbesondere in den vielen kleinen Initiativen vor Ort.
Flankierend bietet das Land die kostenfreie Weiterbildungsreihe „Sichtbar engagiert: Mehr Reichweite fürs Ehrenamt“ an. Sie soll Vereine und Initiativen dabei unterstützen, ihre Arbeit wirkungsvoll nach außen zu tragen und neue Mitglieder zu gewinnen. Darüber hinaus werden die Zugangsvoraussetzungen für die Ehrenamtskarte gesenkt, sodass künftig mehr engagierte Bürgerinnen und Bürger von Vergünstigungen profitieren können – etwa in Schwimmbädern, Museen oder bei kulturellen Angeboten. Bereits über 80.000 Menschen im Land haben die Ehrenamtskarte erhalten; 335 Städte und Gemeinden beteiligen sich an der Initiative, darunter auch Bergisch Gladbach und Rösrath.
Mit diesen Reformen schafft Nordrhein-Westfalen eine spürbare Entlastung für Vereine und Ehrenamtliche und eröffnet zugleich neue Möglichkeiten, Projekte nachhaltig zu finanzieren und öffentlichkeitswirksam umzusetzen – ein klarer Schritt zur Stärkung des gesellschaftlichen Engagements auf kommunaler Ebene.