"Stärkungspakt NRW": Land und Kommunen – gemeinsam gegen Armut

22.02.2023
Pressemitteilung

 

Immer höhere Ausgaben, immer mehr Inanspruchnahme durch Menschen, die unter der Inflation leiden: Angesichts dessen stehen soziale Einrichtungen vor besonderen Herausforderungen, die in den vergangenen Wochen und Monaten bereits zu Einschränkungen und Schließungen von Angeboten geführt haben.

Zur Aufrechterhaltung des Betriebes von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie zur Anpassung an die erhöhte Nachfrage werden nun allen Städten, Gemeinden und Kreisen in Nordrhein-Westfalen Unterstützungsleistungen durch den “Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ gewährt. Neben den einzelnen Einrichtungen können aber auch Bürger über kommunale Verfügungsfonds bzw. Härtefallregelungen direkt oder mittelbar unterstützt werden. Dies gilt insbesondere zur Vermeidung von Überschuldungen, Energiesperren und Wohnungsverlusten.

Auch Bergisch Gladbach und Rösrath profitieren von dieser Unterstützung des Landes. Konkret fließen 646.254 Euro nach Bergisch Gladbach und 130.158 Euro nach Rösrath. Zudem erhält auch der Rheinisch-Bergische Kreis 330.336 Euro zur Abfederung und Bekämpfung der Armut. Wie viel jede Kommune genau vom Land zur Verfügung gestellt bekommen kann, richtet sich nach der absoluten Anzahl an Sozialhilfeempfänger pro Kommune.

Dazu erklärt Martin Lucke, Landtagsabgeordneter für Bergisch Gladbach und Rösrath:

„Der schreckliche Krieg in der Ukraine und die daraus folgenden steigenden Energiekosten führen zu großen Herausforderungen für ärmere Menschen und soziale Einrichtungen.
Mit dem “Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ setzt die schwarz-grüne Landesregierung ein deutliches Zeichen und wird der sozialpolitischen Verantwortung in dieser herausfordernden Zeit gerecht.
Deshalb freut es mich umso mehr, dass die Kommunen gänzlich unbürokratisch ohne Antrag zusätzlich Mittel zur Bekämpfung gegen die Armut erhalten, wobei die Auszahlung bereits diese Woche beginnt. Für mich ist klar: Land und Kommunen müssen sich unterhaken.“

Hintergrund:
Mit dem Stärkungspakt werden den Kommunen insgesamt 150 Millionen Euro zur Unterstützung von Menschen in Notlagen und der dafür zuständigen sozialen Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Die Kommunen erhalten bei der Verwendung der Unterstützungsleistungen höchstmögliche Flexibilität vom Land, um diese nach ihren individuellen Bedürfnissen einsetzen zu können. Die Kommunen können die Unterstützungsleistungen dabei entweder selbst verwenden oder an Dritte (Vereine, Stiftungen, Träger der freien Wohlfahrtspflege etc.) im Wege der Beleihung weitergeben.