
Zusammenstehen in herausfordernden Zeiten - Martin Lucke zur Unterstützung der Gemeinden und Kreise:
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Donnerstag im Haushalts- und Finanzausschuss zur Finanzierung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise 500 Millionen Euro für die Kommunen bereitgestellt. Der Ausschuss ist damit einer Initiative der Landesregierung gefolgt. Dazu erklärt Martin Lucke, Abgeordneter für Bergisch Gladbach und Rösrath:
„Unsere Kommunen in Nordrhein-Westfalen standen und stehen angesichts vieler Krisen vor diversen Herausforderungen. Bis heute wirken sich auch die Kosten der Pandemie weiter auf die Haushalte in den Städten, Gemeinden und Kreisen aus. Deshalb freut es mich, dass die Kommunen gänzlich unbürokratisch ohne Antrag zusätzliche Mittel zur Entlastung erhalten, wobei die Auszahlung bereits letzten Freitag begonnen hat. Grundlage der Berechnung ist die Einwohnerzahl der Gemeinden und Kreise, wobei der Zuschuss mindestens 300.000 Euro beträgt. Auch Bergisch Gladbach und Rösrath profitieren von dieser Unterstützung des Landes. Konkret fließen 2.445.425,68 Euro nach Bergisch Gladbach und 626.265,96 Euro nach Rösrath. Zudem erhält auch der Rheinisch-Bergische Kreis 1.553.149,80 Euro zur Abfederung der direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise.
Damit setzen wir als Land das fort, was für uns galt und gilt: Wir stehen fest an der Seite der Kommunen und wollen die Herausforderungen gemeinsam zum Wohle der Bevölkerung meistern.“
Hintergrund: Anders als 2020, als die finanzielle Belastung der Kommunen infolge der Corona-Pandemie maßgeblich durch das Wegbrechen der Steuereinnahmen geprägt war, kann mittlerweile von einer relativ gleichmäßigen, bevölkerungsproportionalen Verteilung der Corona-bedingten Belastungen ausgegangen werden. Deshalb sollen die Mittel den Kommunen ohne Antrag auf Grundlage der Einwohnerrelationen zum Stichtag 30. Juni 2022 gewährt werden in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses. Auch Kommunen mit geringer Einwohnerzahl erhalten mindestens 300.000 Euro. Die Mittel werden aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.
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