Versprochen und gehalten: NRW schafft Straßenausbaubeiträge endgültig ab!

14.11.2023
Pressemitteilung

Der CDU-Landtagsabgeordnete für Bergisch Gladbach und Rösrath, Martin Lucke, zeigt sich erfreut über die breite Mehrheit im Landtag, die das Gesetz zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen auf den Weg gebracht hat:

„Gute Neuigkeiten für alle Grundstückseigentümer in Bergisch Gladbach und Rösrath!“

In der letzten Plenarwoche fand im Landtag die erste Lesung des Gesetzesentwurfs der CDU-geführten Landesregierung statt, um Straßenausbaubeiträge endgültig abzuschaffen. Kommunen werden danach für Straßenausbaumaßnahmen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind und nach dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder in Ermangelung eines Beschlusses frühestens im Haushalt 2024 stehen, keine Beiträge mehr von den Anliegern erheben dürfen. Durch diese Gesetzesänderung wird gleichzeitig den Kommunen Arbeit abgenommen, was in Zeiten von Personalmangel und kommunaler Überbelastung sehr hilfreich ist. Kommunen werden mit Abschluss der Gesetzgebung kein Straßen- und Wegekonzept mehr erstellen und auch keine vorangehende Anliegerversammlung mehr abhalten müssen, ebenfalls entfallen die sogenannten Null-Bescheide an die Anlieger.

Faktisch sind die Straßenausbaubeiträge in NRW bereits seit drei Jahren abgeschafft; es fehlt lediglich die gesetzliche Normierung. Denn rückwirkend zum Jahr 2018 hat das Land bereits den Anteil der Anlieger zu 100 % im Rahmen einer Förderrichtlinie übernommen. Nun erfolgt die Regelung im Kommunalabgabengesetz (KAG).

Die Straßenausbaubeiträge variieren je nach städtebaulicher Entwicklung und bedeuteten für die Anlieger dabei lange immense Belastungen. Zur Größenordnung: In Bergisch Gladbach belief sich der Bürgeranteil, der nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) für Straßenausbaubeiträge abgerechnet und seit 2018 durch die Förderrichtlinie vom Land getragen wird, zuletzt auf etwa 1 Million Euro pro Jahr. In Rösrath lag der Betrag in den vergangenen vier Jahren im Schnitt bei knapp 800.000 Euro jährlich.

Martin Lucke betont: „Letztlich spielt es für die Menschen vor Ort keine Rolle, ob sie durch ein Förderprogramm oder eine Gesetzesänderung entlastet werden. Die Hauptsache ist, dass sie diese erheblichen Kosten nicht mehr tragen müssen und dass wir für eine gerechte Verteilung der Kosten auf alle Nutznießer sorgen. Da die Allgemeinheit die Straßen und Wege nutzt, ist es nur fair, wenn alle zur Finanzierung beitragen, nicht nur die Anlieger. Wir schaffen nun endgültige Rechtsklarheit in dieser Angelegenheit. Das war unser Versprechen im Koalitionsvertrag, und wir halten es!“

Zum Hintergrund: Seit 1969 hat keine Landesregierung das Kommunalabgabengesetz (KAG) überarbeitet.